Aufenthaltsrecht und Aufenthaltserlaubnis erhalten
Das Aufenthaltsrecht entscheidet über Ihre Zukunft in Deutschland – vom Visum bis zur dauerhaften Niederlassung. Unsere Fachanwälte unterstützen Sie bei der Beantragung, Verlängerung oder Sicherung Ihre Aufenthaltstitels.
Gewissheit ist der erste Schritt, um eine Perspektive für das Leben in einem fremden Land zu ermöglichen. Hierzu zählt für Ausländer die gültige Aufenthaltserlaubnis oder ein Visum für den langfristigen Aufenthalt (Kategorie „D“). Das Aufenthaltsrecht-Kategorie „E“ steht für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), eine Plastikkarte im Scheckkartenformat, die persönliche Daten, biometrische Merkmale und Nebenbestimmungen enthält. Beides sind Aufenthaltstitel und Regelungen, die Schutz, Duldung oder befristete Erlaubnisse für das Verbleiben einer Person ermöglichen.
Als Rechtsanwalt für Ausländer- und Asylrecht berät und unterstützt Sie familum in Bezug auf:
- Anspruchsvoraussetzungen und Fristen
- Erforderliche Nachweise und passende Rechtsmittel
- Bei der Antragstellung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln
- Klärung von Bleiberechtsoptionen
- Prüfung von Härtefällen oder humanitären Gründen
Zudem begleiten wir Sie zu Behörden- und Gerichtsterminen, übernehmen die Dolmetscherkoordination, sowie strategische Planung zur Sicherung des Familienzusammenhalts.
Wir in der Rechtsanwaltskanzlei familum machen die Kommunikation mit Behörden, BAMF und Gerichten verständlich und helfen, eine klare, zielgerichtete Vorgehensweise zu entwickeln.